Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

GlaxoSmithKline, plc; Pfizer Inc. - BWB/Z-975 | Bundeswettbewerbsbehörde

GlaxoSmithKline, plc; Pfizer Inc.

BWB/Z-975

04.06.2009

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens durch GlaxoSmithKline, plc, 980 Great West Road, Brentford, Vereinigtes Königreich, und Pfizer Inc., 235 East 42nd Street, New York, USA, welches allein durch GlaxoSmithKline kontrolliert wird.Betroffener Geschäftszweig: HIV-Medikamente.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 02.07.2009.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 02.07.2009 weggefallen.

zurück zur Übersicht