Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Deutsche BP Aktiengesellschaft; Union Tank Eckstein GmbH & Co. KG - BWB/Z-972 | Bundeswettbewerbsbehörde

Deutsche BP Aktiengesellschaft; Union Tank Eckstein GmbH & Co. KG

BWB/Z-972

29.05.2009

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Schaffung eines Gemeinschaftsunternehmens durch Deutsche BP Aktiengesellschaft, Hamburg, Deutschland und Union Tank Eckstein GmbH & Co. KG, Kleinostheim, Deutschland.Betroffener Geschäftszweig: Akquise von Akzeptanzstellen für Tank- und Servicekarten sowie Entwicklung, Herstellung und Vermarktung von On-Board-Units zur Erhebung von Mauten für die Nutzung von Verkehrsinfrastruktur.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 26.06.2009.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 26.06.2009 weggefallen.

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