Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

FibreCem Beteiligungs GmbH iG; Eternit-Werke Ludwig Hatschek AG - BWB/Z-971 | Bundeswettbewerbsbehörde

FibreCem Beteiligungs GmbH iG; Eternit-Werke Ludwig Hatschek AG

BWB/Z-971

29.05.2009

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Erwerb von 80% der Aktien an der Eternit-Werke Ludwig Hatschek AG von der CROSS Industries AG durch die FibreCem Beteiligungs GmbH in Gründung gemäß des Aktienkaufvertrages vom 28.05.2009.Betroffener Geschäftszweig: Bedachungsmaterialien für das geneigte Dach (Erzeugermarkt), Fassadenmaterialien - insbesondere Fassadenverkleidungen - (Erzeugermarkt) sowie Handel mit Baustoffen und Baumaterialien (Distributionsmarkt).

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 26.06.2009.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 26.06.2009 weggefallen.

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