Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

ABB Ltd; Comem S.p.A. - BWB/Z-970 | Bundeswettbewerbsbehörde

ABB Ltd; Comem S.p.A.

BWB/Z-970

28.05.2009

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

ABB Ltd, Schweiz, beabsichtigt, über ihre indirekte 100%ige Tochtergesellschaft ABB S.p.A. sämtliche Anteile an und damit alleinige Kontrolle über Comem S.p.A., Italien, zu erwerben.Betroffene Geschäftszweige: Herstellung und Verkauf von bestimmten elektrotechnischen Bauteilen, nämlich von Durchführungsisolatoren (non condenser type), Umschaltern, Mess- und Sicherheitseinrichtungen sowie Isolatoren.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 25.06.2009.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 25.06.2009 weggefallen.

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