Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

LK-NÖ Holding GmbH; Niederösterreichische Landes-Landwirtschaftskammer; Epsilon Beteiligungsgesellschaft m.b.H.; LBG Wirtschaftstreuhand- und Beratungsgesellschaft m.b.H. - BWB/Z-969 | Bundeswettbewerbsbehörde

LK-NÖ Holding GmbH; Niederösterreichische Landes-Landwirtschaftskammer; Epsilon Beteiligungsgesellschaft m.b.H.; LBG Wirtschaftstreuhand- und Beratungsgesellschaft m.b.H.

BWB/Z-969

22.05.2009

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Erwerb durch die LK-NÖ Holding GmbH von 79 % der Anteile an der Epsilon Beteiligungsgesellschaft m.b.H., wobei letztere 45 % der Anteile an der LBG Wirtschaftstreuhand- und Beratungsgesellschaft m.b.H. hält. Betroffener Geschäftszweig: Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung, Unternehmensberatung und EDV-Diensleistungen.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 19.06.2009.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben innerhalb der Antragsfrist auf die Stellung eines Prüfungsantrages verzichtet. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 09.06.2009 weggefallen.

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