Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Mapei Gesellschaft m.b.H.; BETONTECHNIK Gesellschaft m.b.H.
BWB/Z-968
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Mapei Gesellschaft m.b.H., Österreich, beabsichtigt, über eine neu gegründete österreichische Tochtergesellschaft (BVSARANTATESSERA Beteiligungsverwaltung GmbH) sämtliche Geschäftsanteile an der BETONTECHNIK Gesellschaft m.b.H., Österreich, durch einen Kauf- und Abtretungsvertrag zu erwerben.Betroffener Geschäftszweig: Produktion und Verkauf von Betonzusatzstoffen.
Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 15.06.2009.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 15.06.2009 weggefallen.