Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

SIX Group AG; First Data Austria GmbH - BWB/Z-967 | Bundeswettbewerbsbehörde

SIX Group AG; First Data Austria GmbH

BWB/Z-967

15.05.2009

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Die SIX Group AG beabsichtigt durch eine noch zu gründende 100%ige Tochtergesellschaft den Erwerb sämtlicher Teilbetriebe der First Data Austria GmbH, die in den Rechenzentren der First Data in Österreich verarbeitet werden. Dies betrifft insbesondere die Abwicklung des Processings für PayLife Bank, Kreditschutzverein, Western Union und weitere Kunden. Betroffener Geschäftszweig: Processing Services, insbesondere Acquiring und Issuing Processing Services (technische Händlerdienstleistungen und technische Dienstleistungen für Ausgeber von Bezahlkarten).

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 12.06.2009.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

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