Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Deutsche Bank AG; Commerzbank AG - BWB/Z-964 | Bundeswettbewerbsbehörde

Deutsche Bank AG; Commerzbank AG

BWB/Z-964

14.05.2009

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Die Deutsche Bank AG beabsichtigt, im Wege des Vermögenserwerbs über ihre Londoner Niederlassung das ehemalig weltweite Wertpapierleihgeschäft der Dresdner Bank AG zu erwerben. Ziel des Erwerbsvorhabens ist es, die Präsenz der Deutschen Bank AG im Bereich der Wertpapierleihe weiter zu entwickeln.Betroffener Geschäftszweig: Bankdienstleistungen (Wertpapierleihe).

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 12.06.2009.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 12.06.2009 weggefallen.

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