Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Zeppelin Silos & Systems GmbH; Reimelt Henschel GmbH - BWB/Z-962 | Bundeswettbewerbsbehörde

Zeppelin Silos & Systems GmbH; Reimelt Henschel GmbH

BWB/Z-962

13.05.2009

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Die Zeppelin Silos & Systems GmbH, Friedrichshafen, BRD, eine 100%ige Tochtergesellschaft der Zeppelin GmbH, Friedrichshafen, BRD, beabsichtigt, von der MBB Industries AG, Berlin, BRD, 100% der Geschäftsanteile an der Reimelt Henschel GmbH, Rödermark, BRD, zu erwerben.Betroffner Geschäftszweig: Anlagen zur Lagerung, Mischung und Förderung von pulverförmigen und flüssigen Rohstoffen für die Nahrungsmittel-, Pharma- und Chemieindustrie.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 10.06.2009.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 10.06.2009 weggefallen.

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