Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Konecranes Finance Oy; ACS Technologies GmbH - BWB/Z-960 | Bundeswettbewerbsbehörde

Konecranes Finance Oy; ACS Technologies GmbH

BWB/Z-960

12.05.2009

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Konecranes Finance Oy, ein Tochterunternehmen von Konecranes Plc, Hyvinkää, Finnland, beabsichtigt den Erwerb weiterer Geschäftsanteile an der Zielgesellschaft ACS Technologies GmbH, FN 218091y mit Sitz in Thalgau und den Erwerb der alleinigen Kontrolle an diesem Unternehmen.Betroffener Geschäftszweig: Herstellung von Industriekränen einerseits und von Handlingsystemen andererseits sowie bezughabende Dienstleistungen.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 09.06.2009.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 09.06.2009 weggefallen.

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