Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

STC - Swiss Town Consult AG; IWS Donau-Finanz Verwaltungs GmbH; Immobiliendevelopment WIENER STADTWERKE BMG & SORAVIA AG - BWB/Z-957 | Bundeswettbewerbsbehörde

STC - Swiss Town Consult AG; IWS Donau-Finanz Verwaltungs GmbH; Immobiliendevelopment WIENER STADTWERKE BMG & SORAVIA AG

BWB/Z-957

08.05.2009

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

STC - Swiss Town Consult AG beabsichtigt, weitere 18% (und damit insgesamt 30%) und IWS Donau-Finanz Verwaltungs GmbH beabsichtigt, 26% der Anteile an der Immobiliendevelopment WIENER STADTWERKE BMG & SORAVIA Aktiengesellschaft zu erwerben.Betroffener Geschäftszweig: Gewerbliche Immobilien.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 04.06.2009.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 04.06.2009 weggefallen.

zurück zur Übersicht