Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

ADEG Zell am See GmbH; C & C Abholgroßmärkte Gesellschaft m.b.H. - BWB/Z-955 | Bundeswettbewerbsbehörde

ADEG Zell am See GmbH; C & C Abholgroßmärkte Gesellschaft m.b.H.

BWB/Z-955

07.05.2009

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Beabsichtigter Erwerb von zwei der insgesamt derzeit 19 sich im Eigentum der C & C Abholgroßmärkte Gesellschaft m.b.H. befindlichen Abholgroßmärkte mit dem gesamten dazugehörigen Anlagevermögen durch die ADEG Zell am See GmbH gemäß dem Kaufvertrag vom 29.12.2008.Betroffener Geschäftszweig: Lebensmittelgroßhandel.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 04.06.2009.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 04.06.2009 weggefallen.

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