Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Daimler AG; NuCellSys Holding GmbH - BWB/Z-953 | Bundeswettbewerbsbehörde

Daimler AG; NuCellSys Holding GmbH

BWB/Z-953

04.05.2009

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Die Daimler AG, Stuttgart, Deutschland, beabsichtigt, die restlichen 50% der Geschäftsanteile an der NuCellSys Holding GmbH, Kirchheim unter Teck, Deutschland, und damit die alleinige Kontrolle über die NuCellSys Holding GmbH und deren Tochtergesellschaft NuCellSys GmbH, ebenfalls Kirchheim unter Teck, Deutschland, zu erwerben.Betroffener Geschäftszweig: Forschung und Entwicklung von Brennstoffzellensystemen für Antriebe in Kraftfahrzeugen.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 28.05.2009.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben innerhalb der Antragsfrist auf die Stellung eines Prüfungsantrages verzichtet. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 20.05.2009 weggefallen.

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