Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Schäcke Elektrogroßhandelsgesellschaft mbH; Helmut Thurner Elektrogroßhandel, Großhandel mit Maschinen und Werkzeugen Gesellschaft m.b.H. - BWB/Z-950 | Bundeswettbewerbsbehörde

Schäcke Elektrogroßhandelsgesellschaft mbH; Helmut Thurner Elektrogroßhandel, Großhandel mit Maschinen und Werkzeugen Gesellschaft m.b.H.

BWB/Z-950

17.04.2009

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Erwerb des Geschäftsbetriebes und Elektro-Großhandels der Helmut Thurner Elektrogroßhandel, Großhandel mit Maschinen und Werkzeugen Gesellschaft m.b.H., Innsbruck, durch die Schäcke Elektrogroßhandelsgesellschaft mbH, Wien, im Wege eines Asset-Deals. Betroffener Geschäftszweig: Vertrieb (über Produzenten, Importeure, Handelsgesellschaften in- und ausländischer Produzenten, Handelsvertreter sowie Elektro(groß-)händler) von Elektrokonsumgütern und Elektroinstallationsmaterial in Österreich.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 14.05.2009.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

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