Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

VTech Europe B.V.; VTech Funkwerk IAD GmbH - BWB/Z-945 | Bundeswettbewerbsbehörde

VTech Europe B.V.; VTech Funkwerk IAD GmbH

BWB/Z-945

03.04.2009

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Der geplante Zusammenschluss betrifft den Erwerb von 51% an der VTech Funkwerk IAD GmbH, Deutschland durch VTech Europe B.V., Niederlande von Funkwerk Enterprise Communications GmbH, Deutschland. Das Zielunternehmen soll nach Durchführung der geplanten Transaktion gemeinsam von VTech Europe B.V. und Funkwerk Enterprise Communications GmbH kontrolliert werden.Betroffener Geschäftszweig: Integrated Access Devices ("IADs").

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 30.04.2009.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 30.04.2009 weggefallen.

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