Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Sagem Communications S.A.S.; Gigaset Communications GmbH - BWB/Z-940 | Bundeswettbewerbsbehörde

Sagem Communications S.A.S.; Gigaset Communications GmbH

BWB/Z-940

27.03.2009

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Sagem Communications S.A.S., Frankreich, plant, im Wege des Vermögenserwerbs von Gigaset Communications GmbH, Deutschland, den Geschäftsbereich Breitband zu erwerben. Die Gigaset Communications GmbH, Deutschland, hat eine 100%ige Tochtergesellschaft, die Gigaset Communications Austria GmbH, FN 263560p des Firmenbuchs des Handelsgerichts Wien.Betroffener Geschäftszweig: Breitbandgeräte.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 23.04.2009.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben innerhalb der Antragsfrist auf die Stellung eines Prüfungsantrages verzichtet. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 20.04.2009 weggefallen.

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