Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

KME Group S.p.A.; Metalbuyer S.p.A. - BWB/Z-937 | Bundeswettbewerbsbehörde

KME Group S.p.A.; Metalbuyer S.p.A.

BWB/Z-937

19.03.2009

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

KME Group S.p.A. und Metalbuyer S.p.A. planen die Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens. Die derzeitige Metalbuyer S.p.A. wird ihren Firmennamen ändern und ihre derzeitige Geschäftstätigkeit im Bereich des Handels mit Metallen, unter anderem mit Kupfer, Kupferlegierungen, Aluminium, Blei, Zink, Stahl und eisenhältigen Metallen, sowohl in der Form von Abfall- als auch Rohmaterial, in eine neue Gesellschaft einbringen, welche den Firmennamen Metalbuyer S.p.A. erhalten soll. KME Group S.p.A., oder eine zur KME Group S.p.A.-Gruppe gehörende Gesellschaft, soll einen Teil des Kapitals der neuen Metalbuyer S.p.A. erwerben. Dadurch werden die derzeitige "alte" Metalbuyer S.p.A. und die KME Group S.p.A. gemeinsame Kontrolle über die neue Metalbuyer S.p.A. erwerben. Betroffener Geschäftszweig: Handel mit Metallen.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 15.04.2009.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

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