Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

UNIQA Personenversicherung AG; Merkur Versicherung AG; PKB Privatkliniken Beteiligungs-GmbH; Humanomed Krankenhaus Management GmbH - BWB/Z-934 | Bundeswettbewerbsbehörde

UNIQA Personenversicherung AG; Merkur Versicherung AG; PKB Privatkliniken Beteiligungs-GmbH; Humanomed Krankenhaus Management GmbH

BWB/Z-934

11.03.2009

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Aufstockung der Beteiligung der UNIQA Personenversicherung AG, Wien an der Humanomed Krankenhaus Management GmbH, Wien und der PKB Privatkliniken Beteiligungs-GmbH, Wien auf jeweils 75% der Gesellschaftsanteile sowie Aufstockung der Beteiligung der Merkur Versicherung AG, Graz an der Humanomed Krankenhaus Management GmbH, Wien auf 25% der Gesellschaftsanteile. Betroffener Geschäftszweig: Krankenhausdienstleistungen.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 07.04.2009.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 07.04.2009 weggefallen.

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