Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Raiffeisen-Leasing Gesellschaft m.b.H.; Raiffeisen-Leasing Mobilien und KFZ GmbH; UNIQA Leasing GmbH - BWB/Z-931 | Bundeswettbewerbsbehörde

Raiffeisen-Leasing Gesellschaft m.b.H.; Raiffeisen-Leasing Mobilien und KFZ GmbH; UNIQA Leasing GmbH

BWB/Z-931

05.03.2009

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Erwerb von Kontrolle an UNIQA Leasing GmbH, Wien, durch Raiffeisen-Leasing Gesellschaft m.b.H., Wien, einhergehend mit dem Erwerb von 75% der Anteile an UNIQA Leasing GmbH durch Raiffeisen-Leasing Mobilien und KFZ GmbH, Wien, sowie dem Abschluss eines Betriebsführungsvertrags zwischen UNIQA Leasing GmbH und Raiffeisen-Leasing Gesellschaft m.b.H.Betroffener Geschäftszweig: Kfz-Leasing.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 01.04.2009.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 01.04.2009 weggefallen.

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