Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Sun Capital Partners IV, LP; Vatter GmbH; Vatter Slovakia a.s. - BWB/Z-928 | Bundeswettbewerbsbehörde

Sun Capital Partners IV, LP; Vatter GmbH; Vatter Slovakia a.s.

BWB/Z-928

04.03.2009

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Erwerb der wesentlichen Vermögensteile der Vatter GmbH, Schongau, Deutschland, sowie der Anteile an der Vatter Slovakia a.s., Cadca, Slowakei, durch Sun Capital Partners IV, LP, Boca Raton, Florida, U.S.A.Betroffener Geschäftszweig: Feinstrumpfindustrie.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 31.03.2009.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben innerhalb der Antragsfrist auf die Stellung eines Prüfungsantrages verzichtet. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 23.03.2009 weggefallen.

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