Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

AIM Anlagenbau & Industrie-Montagen GmbH; Salzburg AG für Energie, Verkehr und Telekommunikation; Swietelsky Baugesellschaft m.b.H. - BWB/Z-926 | Bundeswettbewerbsbehörde

AIM Anlagenbau & Industrie-Montagen GmbH; Salzburg AG für Energie, Verkehr und Telekommunikation; Swietelsky Baugesellschaft m.b.H.

BWB/Z-926

03.03.2009

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Die AIM Anlagenbau & Industrie-Montagen GmbH, die Salzburg AG für Energie, Verkehr und Telekommunikation und die Swietelsky Baugesellschaft m.b.H. beabsichtigen, eine gemeinsame Gesellschaft zu gründen. Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt € 36.000,00. Die AIM Anlagenbau & Industrie-Montagen GmbH, die Salzburg AG für Energie, Verkehr und Telekommunikation und die Swietelsky Baugesellschaft m.b.H. übernehmen davon jeweils eine Stammeinlage von € 12.000,00, sodass die Gesellschafter jeweils zu einem Drittel an der Gesellschaft beteiligt sind. Betroffene Geschäftszweige: Sammlung des gemeinsamen Know-How´s im Bereich der technischen und baulichen Entwicklung sowie Vertrieb von Umwelttechnikanlagen, insbesondere Abwassersammel- und Abwasserbehandlungsanlagen. Es ist beabsichtigt, diese Dienstleistungen in Österreich aber auch international zu konkurrenzfähigen Preisen anzubieten.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 30.03.2009.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

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