Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Samsung Electronics Co., Ltd.; Samsung Electro-Mechanical Co., Ltd. - BWB/Z-925 | Bundeswettbewerbsbehörde

Samsung Electronics Co., Ltd.; Samsung Electro-Mechanical Co., Ltd.

BWB/Z-925

03.03.2009

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Der geplante Zusammenschluss betrifft die Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens, SAMSUNG LED CO., LTD, Korea durch Samsung Electronics Co., Ltd., Korea und Samsung Electro-Mechanical Co., Ltd., Korea. SAMSUNG LED CO., LTD soll der gemeinsamen Kontrolle von Samsung Electronics Co., Ltd. und Samsung Electro-Mechanical Co., Ltd. unterworfen werden.Betroffener Geschäftszweig: Leuchtdioden ("LEDs").

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 30.03.2009.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 30.03.2009 weggefallen.

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