Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Berndorf AG; Gehring GmbH & Co. KG - BWB/Z-924 | Bundeswettbewerbsbehörde

Berndorf AG; Gehring GmbH & Co. KG

BWB/Z-924

27.02.2009

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Das Unternehmen Berndorf AG mit Sitz in Berndorf, Österreich, plant den Erwerb des Unternehmens Gehring GmbH & Co. KG mit Sitz in Stuttgart, Deutschland. Das Zielunternehmen, die Firma Gehring GmbH & Co. KG befindet sich seit mehr als drei Monaten in der Insolvenz.Betroffener Geschäftszweig: Automobil- und Automobilzulieferindustrie.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 26.03.2009.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Zurückziehung der Zusammenschlussanmeldung

Die Anmelderin, Berndorf AG, hat am 11.03.2009 die Zusammenschlussanmeldung zurückgezogen.

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