Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Entsorgungslogistik Austria GmbH; Oekotech Resourcing AG - BWB/Z-921 | Bundeswettbewerbsbehörde

Entsorgungslogistik Austria GmbH; Oekotech Resourcing AG

BWB/Z-921

23.02.2009

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Die Oekotech Resourcing AG, Liechtenstein, und die Entsorgungslogistik Austria GmbH, Österreich, beabsichtigen die Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens ELATEC Metallverwertungs GmbH, Österreich.Betroffener Geschäftszweig: Dienstleistungen auf dem Gebiet der Schrott- und Metallverwertung.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 23.03.2009.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 23.03.2009 weggefallen.

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