Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Schotter- und Betonwerk Karl Schwarzl Betriebsgesellschaft m.b.H.; Holcim (Wien) GmbH
BWB/Z-920
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Die Schotter- und Betonwerk Karl Schwarzl Betriebsgesellschaft m.b.H., eine 100%ige Tochtergesellschaft der Allgemeine Baugesellschaft - A. PORR Aktiengesellschaft, beabsichtigt den Erwerb des Teilbetriebes Transportbeton an den Standorten Freudenau, Gerasdorf und Himberg von der Holcim (Wien) GmbH.Betroffener Geschäftszweig: Transportbeton.
Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 18.03.2009.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 18.03.2009 weggefallen.