Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Unilever PLC; Unilever N.V.; Mascolo Brothers Limited; TIGI Americas, LP; MBL/TIGI Products, LP - BWB/Z-917 | Bundeswettbewerbsbehörde

Unilever PLC; Unilever N.V.; Mascolo Brothers Limited; TIGI Americas, LP; MBL/TIGI Products, LP

BWB/Z-917

16.02.2009

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Unilever PLC, Großbritannien, sowie Unilever N.V., Niederlande, beabsichtigen indirekt alle Anteile an, und dadurch alleinige Kontrolle über Mascolo Brothers Limited, Großbritannien, TIGI Americas, LP, Texas, und MBL/TIGI Products, LP, Texas, zu erwerben. Betroffener Geschäftszweig: Salon-Haarkosmetikprodukte.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 13.03.2009.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 13.03.2009 weggefallen.

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