Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Soravia Real Estate Development GmbH; BIG Entwicklungs- und Verwertungs GmbH - BWB/Z-915 | Bundeswettbewerbsbehörde

Soravia Real Estate Development GmbH; BIG Entwicklungs- und Verwertungs GmbH

BWB/Z-915

11.02.2009

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Geplanter Erwerb von 55% der Anteile an einer neu zu gründenden Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Wien, Österreich durch die Soravia Real Estate Development GmbH von der BIG Entwicklungs- und Verwertungs GmbH. In Vorbereitung dieses Anteilserwerbs wird die Alleingesellschafterin der BIG EV, namentlich die Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H. nach Gründung der Projektgesellschaft die Liegenschaft EZ 2014, GB 01006 Landstraße, mit der Anschrift 1030 Wien, Schnirchgasse 9 - 9A an die Projektgesellschaft verkauft.Betroffener Geschäftszweig: Immobilien.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 11.03.2009.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 11.03.2009 weggefallen.

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