Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

DSM Composite Resins AG; Büsing & Fasch GmbH & Co. KG - BWB/Z-912 | Bundeswettbewerbsbehörde

DSM Composite Resins AG; Büsing & Fasch GmbH & Co. KG

BWB/Z-912

11.02.2009

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Gründung von zwei Gemeinschaftsunternehmen für die Produktion und den Vertrieb von u.a. Gelcoat+-Produkten durch DSM Composite Resins AG, Schweiz und Büsing & Fasch GmbH & Co. KG, Deutschland. Betroffene Geschäftszweige: Produktion von Gelcoat+-Produkten wie Verbundklebstoffe, Pigmentpaste und feuerhemmende Kunstharze für fiberglasverstärkte oder unverstärkte Verbundkonstruktionen.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 10.03.2009.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 10.03.2009 weggefallen.

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