Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

CVC Silver Nominee Limited; SEAT Pagine Gialle S.p.A. - BWB/Z-911 | Bundeswettbewerbsbehörde

CVC Silver Nominee Limited; SEAT Pagine Gialle S.p.A.

BWB/Z-911

10.02.2009

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Erwerb einer indirekten, nicht kontrollierenden Beteiligung, die zu einem Beteiligungsgrad von mehr als 25% führen wird, an SEAT Pagine Gialle S.p.A., Via Grosio 10/4, 20151 Mailand, Italien, durch CVC Silver Nominee Limited, 10 Upper Bank Street, London E14 5JJ, Vereinigtes Königreich.Betroffener Geschäftszweig: Teilnehmerverzeichnisse, Branchenverzeichnisse, Call-Center-Dienstleistungen und damit verbundene Dienstleistungen.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 10.03.2009.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben innerhalb der Antragsfrist auf die Stellung eines Prüfungsantrages verzichtet. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 27.02.2009 weggefallen.

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