Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Benteler-SGL GmbH & Co KG; Fischer Composite Technology GmbH - BWB/Z-908 | Bundeswettbewerbsbehörde

Benteler-SGL GmbH & Co KG; Fischer Composite Technology GmbH

BWB/Z-908

02.02.2009

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Benteler-SGL GmbH & Co KG, Paderborn, Deutschland, ein indirektes Gemeinschaftsunternehmen der Benteler AG, Paderborn, Deutschland, und der SGL Carbon AG, Meitingen, Deutschland, beabsichtigt den Erwerb von 100% der Geschäftsanteile der Fischer Composite Technology GmbH, Ried im Innkreis, Österreich.Betroffener Geschäftszweig: Karosserieteile.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 02.03.2009.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben innerhalb der Antragsfrist auf die Stellung eines Prüfungsantrages verzichtet. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 18.02.2009 weggefallen.

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