Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Leipnik-Ludenburger Invest Beteiligungs AG; RWA Raiffeisen Ware Austria Handel und Vermögensverwaltung registrierte Genossenschaft m.b.H.; BayWa AG - BWB/Z-899 | Bundeswettbewerbsbehörde

Leipnik-Ludenburger Invest Beteiligungs AG; RWA Raiffeisen Ware Austria Handel und Vermögensverwaltung registrierte Genossenschaft m.b.H.; BayWa AG

BWB/Z-899

21.01.2009

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Verschmelzung von RWA Verbundservice GmbH, Mödling, Österreich, auf Raiffeisen Agrar Invest GmbH, Wien, Österreich, wodurch eine Beteiligung von mehr als 25% an BayWa AG, München, Deutschland, erreicht wird. Die Anteile an Raiffeisen Agrar Invest GmbH werden nach Verschmelzung (jeweils indirekt) zu 50,1% von Leipnik-Ludenburger Invest Beteiligungs AG und zu 49,9% von RWA Raiffeisen Ware Austria Handel und Vermögensverwaltung registrierte Genossenschaft m.b.H. gehalten werden. Betroffener Geschäftszweig: Landwirtschaftliche Produkte.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 17.02.2009.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

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