Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Styria Medien AG; Moser Holding AG; Mader Zeitschriftenverlagsgesellschaft m.b.H. - BWB/Z-898 | Bundeswettbewerbsbehörde

Styria Medien AG; Moser Holding AG; Mader Zeitschriftenverlagsgesellschaft m.b.H.

BWB/Z-898

21.01.2009

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Styria Medien AG, Graz, und Moser Holding Aktiengesellschaft, Innsbruck, beabsichtigen die Einbringung von 74,9% der Anteile an Mader Zeitschriftenverlagsgesellschaft m.b.H., Wien, in ihr Joint Venture im Bereich der Gratis-Wochenzeitungen. Betroffener Geschäftszweig: Herausgabe und Vertrieb von Gratis-Wochenzeitungen.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 17.02.2009.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 17.02.2009 weggefallen.

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