Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Medien-Druck AG; Intergraphik GmbH; Landesverlag Druckservice GmbH - BWB/Z-897 | Bundeswettbewerbsbehörde

Medien-Druck AG; Intergraphik GmbH; Landesverlag Druckservice GmbH

BWB/Z-897

19.01.2009

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Die Medien-Druck AG, Ing.-Etzel-Straße 30, 6020 Innsbruck, FN 320654a, erwirbt 99,9% der Anteile an der Landesverlag Druckservice GmbH, Boschstraße 29, 4600 Wels, FN 90034d, und die Intergraphik GmbH, Ing.-Etzel-Straße 30, 6020 Innsbruck, FN 36900s, erwirbt 0,1% der Geschäftsanteile an der Landesverlag Druckservice GmbH.Betroffener Geschäftszweig: Rotationsdruck.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 16.02.2009.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben innerhalb der Antragsfrist auf die Stellung eines Prüfungsantrages verzichtet. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 09.02.2009 weggefallen.

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