Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

MVK Service GmbH; Möbelstadt Emslander Beteiligungs GmbH; Möbelstadt Emslander GmbH & Co KG; Emslander´s Restaurant GmbH - BWB/Z-894 | Bundeswettbewerbsbehörde

MVK Service GmbH; Möbelstadt Emslander Beteiligungs GmbH; Möbelstadt Emslander GmbH & Co KG; Emslander´s Restaurant GmbH

BWB/Z-894

14.01.2009

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Erwerb von 100% der Geschäftsanteile der Möbelstadt Emslander Beteiligungs GmbH, die Kommandit-Anteile der Möbelstadt Emslander GmbH & Co KG sowie 100% der Geschäftsanteile der Emslander´s Restaurant GmbH durch MVK Service GmbH.Betroffener Geschäftszweig: Möbeleinzelhandel.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 10.02.2009.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 10.02.2009 weggefallen.

zurück zur Übersicht