Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

"Print"-Zeitungsverlag Ges.m.b.H; Mader Zeitschriftenverlagsgesellschaft m.b.H. - BWB/Z-893 | Bundeswettbewerbsbehörde

"Print"-Zeitungsverlag Ges.m.b.H; Mader Zeitschriftenverlagsgesellschaft m.b.H.

BWB/Z-893

14.01.2009

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

"Print"-Zeitungsverlag Gesellschaft mit beschränkter Haftung, FN 54765m, beabsichtigt den Erwerb von 74,9% der Anteile an Mader Zeitschriftenverlagsgesellschaft m.b.H., FN 47638g. Mader Zeitschriftenverlagsgesellschaft m.b.H. ist Medieninhaberin und Herausgeberin der in Wien verteilten Gratiswochenzeitung "Wiener Bezirkszeitung". Betroffener Geschäftszweig: Herausgabe von Gratiswochenzeitungen.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 10.02.2009.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Verpflichtungserklärung nach § 17/2/2 KartG

Aufgrund der von der Anmelderin gegenüber der BWB am 11.02.2009 abgegebenen Verpflichtungserklärung wurde kein Prüfungsantrag erhoben.

Verpflichtungserklärung

 

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 10.02.2009 weggefallen.

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