Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Marmor 235.V V GmbH; Knaus/Tabbert-Gruppe - BWB/Z-892 | Bundeswettbewerbsbehörde

Marmor 235.V V GmbH; Knaus/Tabbert-Gruppe

BWB/Z-892

08.01.2009

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Marmor 235.V V GmbH, Deutschland, beabsichtigt, Kontrolle über wesentliche Teile der Knaus/Tabbert Gruppe zu erwerben. Marmor ist ein 100%-iges Tochterunternehmen der H.T.P. Investments BV mit Sitz in Horst, Niederlande, die wiederum von Wim de Pundert, niederländischer Staatsangehöriger, indirekt kontrolliert wird. Betroffener Geschäftszweig: Herstellung von Wohnwagen, Campingbussen und Wohnmobilen und entsprechendem Zubehör.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 04.02.2009.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben innerhalb der Antragsfrist auf die Stellung eines Prüfungsantrages verzichtet. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 23.01.2009 weggefallen.

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