Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

kabelsignal AG; B.net Burgenland Telekom GmbH; Dataservice GmbH - BWB/Z-891 | Bundeswettbewerbsbehörde

kabelsignal AG; B.net Burgenland Telekom GmbH; Dataservice GmbH

BWB/Z-891

08.01.2009

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Erwerb sämtlicher Geschäftsanteile an B.net Burgenland Telekom GmbH und Dataservice GmbH, beide Eisenstadt, durch kabelsignal AG, Maria Enzersdorf.

Betroffener Geschäftszweig: Informations- und Kommunikationstechnologie.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 04.02.2009.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 05.02.2009 weggefallen.

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