Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Erste Bank der österreichischen Sparkassen AG; Informations-Technologie Austria GmbH - BWB/Z-822 | Bundeswettbewerbsbehörde

Erste Bank der österreichischen Sparkassen AG; Informations-Technologie Austria GmbH

BWB/Z-822

26.09.2009

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Aufstockung der mittelbaren Beteiligung der Erste Bank der oesterreichischen Sparkassen AG, Wien an Informations-Technologie Austria GmbH, Wien ("IT Austria") auf zukünftig 50 % im Rahmen eines Outsourcing der tschechischen und slowakischen Rechenzentrumsleistungen der Erste Bank-Gruppe an IT Austria, unter gleichzeitiger Abspaltung des Geschäftsbereiches "iSeries" der IT Austria an Bank Austria Global Information Services GmbH, welche von Bank Austria Creditanstalt AG kontrolliert wird. Betroffene Geschäftszweige: IT Services.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 23.10.2008.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 23.10.2008 weggefallen.

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