Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Andritz AG; Rieter Perfojet S.A.S. - BWB/Z-1103 | Bundeswettbewerbsbehörde

Andritz AG; Rieter Perfojet S.A.S.

BWB/Z-1103

28.12.2009

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Andritz AG, Österreich, beabsichtigt, im Wege einer Anteilsübertragung das gesamte ausgegebene und ausstehende Kapital der Rieter Perfojet S.A.S., Frankreich, zu erwerben. Nach Durchführung der beabsichtigten Transaktion wird Andritz sämtliche Anteile an und damit alleinige Kontrolle über Rieter Perfojet halten. Betroffener Geschäftszweig: (Herstellungs-)Anlagen für Vliesstoffe.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 20.01.2010.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 20.01.2010 weggefallen.

zurück zur Übersicht