Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

EK Mittelstandsfinanzierungs AG; Forstinger Handel und Service GmbH - BWB/Z-1102 | Bundeswettbewerbsbehörde

EK Mittelstandsfinanzierungs AG; Forstinger Handel und Service GmbH

BWB/Z-1102

28.12.2009

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Erwerb von weiteren Anteilen an Forstinger Handel und Service GmbH, Wien, durch EK Mittelstandsfinanzierungs AG, Wien, wodurch ein Beteiligungsgrad von 25% überschritten wird, einhergehend mit dem Erwerb von gemeinsamer Kontrolle. Betroffener Geschäftszweig: Autoersatzteile und -zubehör.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 20.01.2010.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben innerhalb der Antragsfrist auf die Stellung eines Prüfungsantrages verzichtet. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 14.01.2010 weggefallen.

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