Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Theo Müller; IFR Capital; IFR Jersey - BWB/Z-1101 | Bundeswettbewerbsbehörde

Theo Müller; IFR Capital; IFR Jersey

BWB/Z-1101

28.12.2009

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Theo Müller, Holzwiesstraße 49, CH-8703 Erlenbach (Schweiz), beabsichtigt den Tausch, der gesamten von ihm über die Treuhandgesellschaft Textil Romania S.à.r.l., Val Ste - Croix, L-1371 Luxembourg B 0142342 (Luxembourg), gehaltenen Preference Shares an der IFR Jersey, Ordnance House, 31 Pier Road, St. Helier, Jersey JE 4 8PW (Kanalinseln), gegen Ordinary Shares an der Muttergesellschaft der IFR Jersey, der IFR Capital PLC, 30 Tempon Street, Engomi 2408, PO Box 28006, 2090 Nicosia (Zypern). Betroffener Geschäftszweig: Herstellung und Vertrieb von Molkereiprodukten, Feinkost und Fischwaren.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 20.01.2010.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

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