Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

REB II Restrukturierungs- und Beteiligungs GmbH & Co KG; REB II Vermögensverwaltung GmbH & Co KG; Opportunity Beteiligungs AG; Nutzfahrzeuge Rohr GmbH - BWB/Z-1100 | Bundeswettbewerbsbehörde

REB II Restrukturierungs- und Beteiligungs GmbH & Co KG; REB II Vermögensverwaltung GmbH & Co KG; Opportunity Beteiligungs AG; Nutzfahrzeuge Rohr GmbH

BWB/Z-1100

21.12.2009

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Erwerb von 100 % der Geschäftsanteile an der Nutzfahrzeuge Rohr GmbH mit dem Sitz in Straubing, Deutschland, durch die REB II Restrukturierungs- und Beteiligungs GmbH & Co KG, die REB II Vermögensverwaltung GmbH & Co KG, beide mit dem Sitz in Wien, Österreich sowie durch die Opportunity Beteiligungs AG, mit dem Sitz in Linz, Österreich. Betroffener Geschäftszweig: Straßentransporttechnik.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 15.01.2010.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 15.01.2010 weggefallen.

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