Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Holcim Auslandsbeteiligungs GmbH (Deutschland); Východoslovenské stavebné hmoty a.s. - BWB/Z-1095 | Bundeswettbewerbsbehörde

Holcim Auslandsbeteiligungs GmbH (Deutschland); Východoslovenské stavebné hmoty a.s.

BWB/Z-1095

11.12.2009

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Holcim Auslandsbeteiligungs GmbH (Deutschland), Hamburg, Deutschland, beabsichtigt, die Mehrheit der Anteile an Východoslovenské stavebné hmoty a.s., Turna nad Bodvou, Slowakische Republik, zu erwerben und damit Kontrolle über Východoslovenské stavebné hmoty a.s. zu übernehmen.Betroffener Geschäftszweig: Herstellung und Vertrieb von Grauzement und damit verbundene Dienstleistungen.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 08.01.2010.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 08.01.2010 weggefallen.

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