Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

GIM-Beteiligungsholding GmbH; IMV Immobilien Management und Verwaltung GmbH - BWB/Z-1086 | Bundeswettbewerbsbehörde

GIM-Beteiligungsholding GmbH; IMV Immobilien Management und Verwaltung GmbH

BWB/Z-1086

20.11.2009

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Erwerb eines Geschäftsanteils an der IMV Immobilien Management und Verwaltung GmbH, FN 36543 s, HG Wien, Paulanergasse 15, 1043 Wien, der einer zur Gänze bar einbezahlten Stammeinlage in Höhe von ATS 900.000,00 (= 90% des Stammkapitals) entspricht, durch die GIM-Beteiligungsholding GmbH, FN 334216 w, HG Wien von der CONSTANTIA PRIVATBANK AKTIENGESELLSCHAFT, FN 80713 x, HG Wien.Betroffener Geschäftszweig: Hausverwaltung.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 18.12.2009.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben innerhalb der Antragsfrist auf die Stellung eines Prüfungsantrages verzichtet. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 10.12.2009 weggefallen.

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