Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Blitz F09-vier-zwei GmbH; Dunkermotoren GmbH - BWB/Z-1085 | Bundeswettbewerbsbehörde

Blitz F09-vier-zwei GmbH; Dunkermotoren GmbH

BWB/Z-1085

20.11.2009

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Blitz F09-vier-zwei GmbH (Deutschland), eine neu gegründete indirekte Tochtergesellschaft von Triton Managers III Limited (Jersey) beabsichtigt, 100% der Anteile an der Dunkermotoren GmbH, Allmendstraße 11, 79848 Bonndorf im Schwarzwald (Deutschland) zu erwerben.Betroffener Geschäftszweig: Herstellung und Vertrieb von Elektromotoren und Antriebslösungen.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 18.12.2009.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 18.12.2009 weggefallen.

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