Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

MX Mercury Holding GmbH; MX Holdings US Inc.; Viking Group Inc. - BWB/Z-1081 | Bundeswettbewerbsbehörde

MX Mercury Holding GmbH; MX Holdings US Inc.; Viking Group Inc.

BWB/Z-1081

18.11.2009

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Erwerb von 100% der Anteile an der Viking Group Inc., 210 North Industrial Park Drive, Hastings, Michigan 49058 (USA) durch die MX Mercury Holding GmbH, Bad Oldesloe (Deutschland) und MX Holdings US Inc. (USA).Betroffener Geschäftszweig: Herstellung und Vertrieb von Komponenten für wasserbasierte Feuerlöschanlagen.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 15.12.2009.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 15.12.2009 weggefallen.

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