Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

MAHLE GmbH; KTM-Kühler GmbH - BWB/Z-1080 | Bundeswettbewerbsbehörde

MAHLE GmbH; KTM-Kühler GmbH

BWB/Z-1080

17.11.2009

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

MAHLE GmbH, Pragstraße 26 - 46, 70376 Stuttgart, Deutschland beabsichtigt, im Wege eines Asset-Deals einen Geschäftsbereich zur Produktion und zum Vertrieb von Wärmetauschern von der KTM-Kühler GmbH, Salzburger Straße 27, 5230 Mattighofen, Österreich zu erwerben.Betroffener Geschäftszweig: Herstellung und Vertrieb von Wärmetauschern.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 14.12.2009.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 14.12.2009 weggefallen.

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