Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Investor AB; Biovitrum AB - BWB/Z-1079 | Bundeswettbewerbsbehörde

Investor AB; Biovitrum AB

BWB/Z-1079

16.11.2009

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Investor AB mit Sitz in Stockholm beabsichtigt, seine Anteile in Biovitrum AB mit Sitz in Stockholm von derzeit 22,98% auf insgesamt zwischen 25% bis 49% der Anteile zu erhöhen. Diese zusätzlichen Anteile erhält Investor AB als Gegenleistung für den Verkauf von etwa 42% der Anteile in Swedish Orphan International AB an Biovitrum AB. Letztendlich wird Swedish Orphan International AB eine 100%-Tochter von Biovitrum AB sein. Investor AB wird aufgrund der Erhöhung seiner Anteile in Biovitrum AB aus heutiger Sicht auch die alleinige Kontrolle (direkt oder indirekt) über beide Unternehmen erlangen.Betroffener Geschäftszweig: Arzneimittel für seltene Krankheiten.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 14.12.2009.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben innerhalb der Antragsfrist auf die Stellung eines Prüfungsantrages verzichtet. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 03.12.2009 weggefallen.

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