Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Benteler Automobiltechnik GmbH; Hydro Group; Profilanlegg ANS
BWB/Z-1078
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Die Benteler Automobiltechnik GmbH (Deutschland) beabsichtigt, direkt oder indirekt alleinige Kontrolle über Hydro Aluminium Skultuna AB (Schweden), Hydro Aluminium Structures Wackersdorf GmbH (Deutschland), Hydro Aluminium Alunord SNC (Frankreich), Hydro Automotive Structures CZ s.r.o. (Tschechische Republik), Hydro Automotive Structures North America Inc. (USA) und Hydro Aluminium Automotive Structures Korea Ltd. (Korea); bestimmte Vermögenswerte der Hydro Aluminium Structures Raufoss AS (Norwegen), Hydro Aluminium Automotive Tønder A/S (Dänemark) und Hydro Aluminium (Suzhou) Co. Ltd. (China) sowie indirekt eine 26%ige Beteiligung an Profilanlegg ANS (Norwegen) zu erwerben.Betroffener Geschäftszweig: Karosserieteile für den Automobilbereich.
Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 11.12.2009.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 11.12.2009 weggefallen.