Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Energie AG Oberösterreich Wärme GmbH; Energie Ried Gesellschaft m.b.H. - BWB/Z-1071 | Bundeswettbewerbsbehörde

Energie AG Oberösterreich Wärme GmbH; Energie Ried Gesellschaft m.b.H.

BWB/Z-1071

29.10.2009

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Bildung eines Gemeinschaftsunternehmens durch die Energie AG Oberösterreich Wärme GmbH und die Energie Ried Gesellschaft m.b.H. unter der Firma Energie Ried Wärme GmbH, FN 332637 y, mit Sitz in 4910 Ried im Innkreis zur Errichtung und zum Betrieb eines Fernwärmeverteilnetzes in Ried im Innkreis und Umgebung.Betroffener Geschäftszweig: Fernwärmeversorgung.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 25.11.2009.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 25.11.2009 weggefallen.

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